10.01.2006
eVergabe-Marktplatz NRW
Auf dem nordrhein-westfälischen "eVergabetag" am 14. Dezember 2005 in Hagen wurde der neue elektronische Vergabe-marktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet. Auf der Plattform werden alle Vergaben des Bundeslandes veröffentlicht (Internetadresse: http://www. evergabe.nrw.de). Mit dem in rund dreijähriger Arbeit aufgebauten Vergabemarktplatz strebt NRW zugleich eine möglichst weitgehende Einbindung seiner kommunalen Ausschreibungen an. Um den Kommunen die Entscheidung für eine Einstellung ihrer Vergaben auf der Plattform zu erleichtern, ist das Konzept so gestaltet, dass die Kommunen ihren individuellen Auftritt bewahren und die Anbindung an ihre angestammten IT-Dienstleister beibehalten können, ihre Ausschreibungen aber zugleich in der Landesdatenbank gespiegelt werden (sog. "Satellitenmodell").
Die Eröffnung des Vergabemarktplatzes steht vor dem Hintergrund bemerkenswert konkreter Aussagen zur eVergabe in der Koalitionsvereinbarung der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Danach ist eine zeitgemäße lT-Ausstattung mit einheitlichen Standards anzustreben, wobei die Möglichkeiten des elektronischen Vergabeverfahrens bestmöglich genutzt werden sollen.
Die neue Plattform wurde unter Federführung der Ressorts für Finanzen und Inneres des Landes NRW errichtet. Die konkrete Ausgestaltung erfolgte in einer Kooperation zwischen der "Initiative d-NRW" und mehreren privaten Partnern, darunter die cosinex GmbH als Anbieter von eVergabe-Lösungen.
Wie sich die neue Ausschreibungsplattform in der Praxis bewährt, wird aus mehreren Gründen mit großem Interesse zu verfolgen sein: Zum einen zählt NRW mit einem geschätzten Auftragsvolumen von rund 75 Milliarden Euro in Land und Kommunen sowie 3300 Vergabestellen zu den bedeutendsten Adressen der deutschen Vergabelandschaft. Zum anderen bleibt zu beobachten, inwieweit es der neuen Plattform gelingen wird, die Kommunen "ins Boot" zu holen. Auf Bundesebene ist es — trotz beachtlicher Anstrengungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern — bisher nicht gelungen, eine flächendeckende Einstellung von Landes- und Kommunalvergaben auf der zentralen Bundespiattform zu erreichen, da viele Länder und Kommunen aus unterschiedlichen Gründen eigene Lösungen verfolgen.
Zu berichten bleibt schließlich eine weitere Besonderheit: Bei der Eröffnung der Plattform hat NRW angekündigt, für elektronische Angebote im Bereich unterhalb der EG-Schwellenwerte das sog. "Mantelbogenverfahren" zuzulassen. Dabei muss das Angebot nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, sondern es genügt, dass ein Deckblatt signiert wird.
Dieses Verfahren weicht nicht nur von der geltenden Regelung für elektronische Angebote ab den EG-Schwellenwerten gemäß § 15 VgV ab. Es ist auch nicht mit den Vorschriften für Bauaufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte in der VOB/A (Abschnitt 1, § 21 Nr. 1 Abs. 1) vereinbar, wonach für die elektronische Angebotsabgabe ebenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Nordrhein-Westfalen stützt die Anwendung der neuen, abweichenden Regelung für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte auf einen Landeserlass, da das Land unterhalb der Schwellenwerte frei ist, Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen einzuführen bzw. außer Kraft zu setzen.
Quelle: forum vergabe 12/2005
