Das Land Berlin hat zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt.
Darüber informierte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin per Rundschreiben. Die Verordnung findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, dem 1. Mai 2024 begonnen werden.
Als Beginn eines Vergabeverfahrens gilt der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird, insbesondere der Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zuletzt wurde das Vergabemindestentgelt am 1. Dezember 2022 erhöht, nämlich von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto.
Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:
- Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
- Gemeinsames Rundschreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 01/2024 vom 29.04.2024
- Wirt-214 P – BVB Mindeststundenentgelt 13,69 Euro und Tariftreue
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Titelbild: Florian Wehde – Unsplash