Elektronische Melderegisterauskunft

Die elektronische Melderegisterauskunft in Nordrhein-Westfalen wird für private Melderegisterfragen durch die GovTech Services GmbH angeboten, ein Unternehmen aus dem cosinex-Verbund. Es wird immer dann genutzt, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, die Meldedaten zu einer Person zu erhalten – etwa im Fall von Mahnungen, einem Inkassobescheid oder bei Unterlagen von Kreditinstituten.

Auf einen Blick:

  • Anschlussquote von über 90 Prozent des Einwohnerbestands in Nordrhein-Westfalen bei freiwilliger Teilnahme der Kommunen
  • Über 350 Kommunen als aktive Schnittstellenpartner
  • Pro Monat zwischen 45.000 und 50.000 Anfragen
  • Anbindung aller gängigen Fachverfahren
  • Keine beliebige Suche nach Personen, sondern ausschließlich Verifizierung bekannter Daten zu einem Meldebestand nach Darlegung eines berechtigten Interesses
  • Realisierung als Kooperationsprojekt mit öffentlichen IT-Dienstleistern (d-NRW AöR und kommunale IT-Dienstleister in NRW und Bayern)
Daniel Förster

Daniel Förster

Tel.: +49 234 298796-70
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Das elektronische Meldewesen im Überblick

XMeld-konform

Wir unterstützen den elektronischen Datenaustausch gemäß Standard XMeld.

BMG-konform

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt in § 44 die einfache Melderegisterauskunft und nennt die Daten, zu denen die Meldebehörde ausschließlich Auskunft erteilen darf.

Effizient

Vollständig digitaler Abfrage- und Meldeprozess mit erheblicher Einsparung an Aufwand für Kommunen und Unternehmen.