Die elektronische Melderegisterauskunft in Nordrhein-Westfalen wird für private Melderegisterfragen durch die GovTech Services GmbH angeboten, ein Unternehmen aus dem cosinex-Verbund. Es wird immer dann genutzt, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, die Meldedaten zu einer Person zu erhalten – etwa im Fall von Mahnungen, einem Inkassobescheid oder bei Unterlagen von Kreditinstituten.
Elektronische Melderegisterauskunft
Auf einen Blick:
- Anschlussquote von über 90 Prozent des Einwohnerbestands in Nordrhein-Westfalen bei freiwilliger Teilnahme der Kommunen
- Über 350 Kommunen als aktive Schnittstellenpartner
- Pro Monat zwischen 45.000 und 50.000 Anfragen
- Anbindung aller gängigen Fachverfahren
- Keine beliebige Suche nach Personen, sondern ausschließlich Verifizierung bekannter Daten zu einem Meldebestand nach Darlegung eines berechtigten Interesses
- Realisierung als Kooperationsprojekt mit öffentlichen IT-Dienstleistern (d-NRW AöR und kommunale IT-Dienstleister in NRW und Bayern)
Das elektronische Meldewesen im Überblick
XMeld-konform
Wir unterstützen den elektronischen Datenaustausch gemäß Standard XMeld.
BMG-konform
Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt in § 44 die einfache Melderegisterauskunft und nennt die Daten, zu denen die Meldebehörde ausschließlich Auskunft erteilen darf.
Effizient
Vollständig digitaler Abfrage- und Meldeprozess mit erheblicher Einsparung an Aufwand für Kommunen und Unternehmen.