Dr. Nicola Ohrtmann wird auf dem Vergabesymposium über wichtige Entwicklungen in der Vergaberechtsprechung reden. Im Interview mit dem cosinex Blog gibt sie einen Ausblick auf das Thema.

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Frau Dr. Ohrtmann, Sie sprechen auf dem Vergabesymposium zu wichtigen Entwicklungen in der Vergaberechtsprechung. Gibt es Trends, die in den vergangenen ein bis zwei Jahren zum Vorschein kamen?

Die Rechtsprechung bildet mit etwas zeitlicher Verzögerung immer die Entwicklung der gesellschafts- und geopolitischen Themen ab. Was waren die bestimmenden Themen der letzten zwei Jahre? Klimawandel und die Krisenherde im Osten und in Nahost, unter anderem auch daraus resultierende Einwanderungs- und Energieversorgungsthemen sowie Inflation und Fachkräftemangel.

Alle diese Themen schlagen unmittelbar und massiv auf den öffentlichen Einkauf durch. Deshalb kommen Sachverhaltskonstellationen, die von diesen Problemen getrieben sind, natürlich auch in der Rechtsprechung an.

Den Bereich der Bundeswehrbeschaffung werde ich aus Gründen der Zielgruppenorientierung in meinem Vortrag aussparen. Aber wir werden natürlich über Themen wie den Verzicht auf Losaufteilung, Rahmenvertragsvergaben, Auftragsänderungen, vergaberechtliche Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen und Interimsvergaben sprechen.

Wir werden einen Blick in die Rechtsprechungsentwicklung im Bereich Zuwendungsrecht insbesondere zur Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstoß werfen. Schließlich habe ich ein paar Rechtsprechungsfestigungserkenntnisse zu den „vergaberechtlichen Evergreens“ Dokumentations- und Transparenzerfordernissen, Angebotsausschlusskonstellationen, Zuschlagskriterien und deren Wertung im Gepäck.

Ohne Ihren Vortrag vorwegzunehmen – verraten Sie uns eine besonders bahnbrechende Entscheidung, auf die Sie in Ihrem Vortrag eingehen werden?

Es gibt nicht den einen großen Paukenschlag. Wenn man im Verteidigungssektor unterwegs ist, mag man das anders sehen, aber für die Breite des kommunalen und ländergetragenen Einkaufs zeichnet sich die vergaberechtliche Rechtsprechung der Jahre 2022 und 2023 durch eine Vielzahl sehr praxistauglicher „lessons learned“ aus.

Wenn man eine Entscheidung hervorheben möchte, ist das für mich der Vorlagebeschluss des Düsseldorfer Vergabesenats vom 15.02.2023, Az. Verg 9/22 zur Interimsvergabe wegen Dringlichkeit und der Frage, ob es ausnahmsweise unbeachtlich ist, dass die Dringlichkeit der Beschaffung auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist, wenn es um die Beschaffung von unverzichtbaren Leistungen der Daseinsvorsorge geht.

Da die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren ihre sofortige Beschwerde zwischenzeitlich zurückgenommen hat, steht leider seit Anfang Dezember letzten Jahres fest, dass der EuGH jedenfalls dieses Vorabersuchen nicht entscheiden wird. Dennoch: Der Düsseldorfer Vergabesenat hat hier für mich überzeugend einen Weg aufgezeigt, über die Funktionsgewährleistungspflicht des Art. 14 AEUV Interimsvergaben im Falle von Vergabeblockaden durch Nachprüfungsverfahren zu legitimieren.

Natürlich wäre mir eine gesetzliche Regelung der Thematik lieber. Vielleicht kommt diese ja im Zuge des Transformationspaketes, denn sie wäre dringend erforderlich. Solange das aber nicht der Fall ist, kann die Lösung des Düsseldorfer Vergabesenats in der Praxis unerträgliche Versorgungsschwierigkeiten übergangsweise lösen. Ich halte das für einen vertretbaren und letztlich pragmatischen Ansatz.

Das Vergabesymposium geht in sein drittes Jahr – was macht für Sie die Veranstaltung aus?

Ich finde es großartig und der Bedeutung der Region angemessen, dass wir in Nordrhein-Westfalen viele Jahre nach der Zeit des Düsseldorfer Vergaberechtstags in Bochum, also im Herzen des Ruhrgebiets, eine erfolgreiche und beachtliche Beschaffungskonferenz mit Strahlkraft etabliert haben.

Ich treffe dort Vertreter des öffentlichen Einkaufs aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir alle schätzen die Aktualität der Programminhalte wie die Qualität der Redner. Die Jahrhunderthalle ist ein besonderer Rahmen für eine solche Veranstaltung und die damit verbundene Netzwerkgelegenheit, der dafür sorgt, dass man auch nach den offiziellen Inhalten noch gerne zum Austausch bleibt.

Das Vergabesymposium hebt sich einfach sehr wohltuend von der Masse kommerzieller Veranstaltungen ab.

Vergabesymposium 2024

28 Referenten, 2 Fachforen, 15 Stunden Content, 4 Masterclasses.
Am 14. und 15. Mai 2024 in der Jahrhunderthalle, Bochum.

Wussten Sie schon? Für den Fall, dass Sie das Vergabesymposium mit einer größeren Teilnehmeranzahl besuchen möchten, bieten wir attraktive Gruppen-Rabatte an. Dafür stehen Ihnen die Modelle „6 für 5“ (sechs Tickets zum Preis von fünf) und „10 für 8“ zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf gerne per E-Mail an anmeldungen@vergabesymposium.de und wir werden uns umgehend mit Ihnen zur Buchungsabwicklung in Verbindung setzen.