Auch Sachsen-Anhalt war von der Hochwasserkatastrophe zu Jahresbeginn betroffen. Das Wirtschaftsministerium informiert in einem Rundschreiben zu Möglichkeiten bei der Auftragsvergabe.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem Rundschreiben vom 31. Januar auf bestehende Möglichkeiten im Vergaberecht hingewiesen, um nach der Hochwasserkatastrophe zur Abwendung weiterer Gefahren sowie zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur beizutragen.
In dem Rundschreiben vom 31. Januar weist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt auf die geltenden Möglichkeiten gemäß UVgO, VgV sowie Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt hin.
Dazu zählen beispielsweise das vereinfachte Vergabeverfahren in Form einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UvgO) oder das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB.
Die beschaffende Stelle habe in jedem Fall zu prüfen, ob die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind und dies entsprechend zu dokumentieren. Wesentlich sei das Ziel der Beseitigung der Gefahren- beziehungsweise Notsituation.
Das Rundschreiben kann bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden.
Verwandte Beiträge
Titelbild: MI LSA