Ein im Auftrag der Kammern und Verbände der planenden Berufe erstelltes Rechtsgutachten nimmt das so genannte alternative Beschaffungskonzept bei der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen in den Blick, das von der Bundesregierung vorgebracht wurde.
Konkret handelt es sich um die Möglichkeit der Vergabe von Planungs- und Bauleistung als Bauauftrag, wobei innerhalb der Planungsleistungen eine weitere Unterteilung nach Fachlosen erfolgt.
Die Möglichkeit dieser Verfahrensweise hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet.
In dem Rechtsgutachten legt Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Ludwig-Maximilians-Universität dar, dass dieses Vorgehen vergaberechtskonform sei. Die gemeinsame Vergabe werde ausdrücklich normativ legitimiert in den §§ 103 Abs. 3 S. 1 GWB, 3 Abs. 6 S. 2 VgV. Auch die Teilung in Fachlose sei statthaft. Es sei demnach vertretbar nach diesem Konzept zu verfahren:
Jedenfalls bis zu einer etwaigenfalls entgegenstehenden Entscheidung einer Nachprüfungsinstanz hätte eine solche Vorgehensweise den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte hinter sich, vor allem aber könnte sie sich auf systematische und teleologische Überlegungen stützen.
Etwaige Verstöße gegen Umgehungsverbote nach § 111 Abs. 5 GWB beziehungsweise nach § 3 Abs. 2 VgV werden geprüft und im Ergebnis ausgeschlossen.
Das Gutachten schließt mit einer Reihe von Folgefragen, etwa zum anwendbaren Rechtsregime für die Vergabe der Planungs-Lose und zum Förderrecht.
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Quellen und Links
- Rechtsgutachten Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV (PDF, 48 Seiten)
- News des Verband Beratender Ingenieure (VBI): Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts
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Titelbild: Borko Manigoda – Pixabay